Rechtliches
Staatsvertrag
Grundlage für die hsh finanzfonds AöR ist der Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über die Errichtung der "HSH Finanzfonds AöR" als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. In ihm sind alle Modalitäten wie Rechtsform, Trägerschaft, Aufgaben, Organe, Satzung, Laufzeit usw. geregelt. ...mehr
Gesetze
In Kraft treten konnte der Staatsvertrag durch die Verabschiedung der beiden Landesgesetze zum Staatsvertrag:
- Schleswig-Holstein: Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über die Errichtung der "HSH Finanzfonds AöR" als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts vom 14. April 2009 ... mehr
- Hamburg: Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über die Errichtung der "HSH Finanzfonds AöR" als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts vom 07. April 2009 ...mehr
